DGUV 70 erkunden: Welche Fahrzeuge sind versicherungsberechtigt?

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Die DGUV 70 ist eine Verordnung in Deutschland, die die Nutzung von Fahrzeugen am Arbeitsplatz regelt. Für Arbeitgeber ist es wichtig zu verstehen, welche Fahrzeuge unter die DGUV 70 fallen, um die Einhaltung der Gesetze und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. In diesem Artikel gehen wir auf die Fahrzeugtypen ein, die unter die DGUV 70 fallen, und geben Hinweise, wie Sie feststellen können, ob ein Fahrzeug für die Deckung in Frage kommt.

Von der DGUV 70 abgedeckte Fahrzeugarten

Die DGUV 70 deckt ein breites Spektrum an Fahrzeugen ab, die am Arbeitsplatz eingesetzt werden, darunter:

  • Gabelstapler
  • Flurförderzeuge
  • Baufahrzeuge
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Krankenwagen
  • Feuerwehrautos
  • Polizeifahrzeuge

Dies sind nur einige Beispiele für die Fahrzeugtypen, die unter die DGUV 70 fallen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Verordnung selbst zu konsultieren, um eine umfassende Liste der abgedeckten Fahrzeuge zu erhalten.

Feststellung, ob ein Fahrzeug für den Versicherungsschutz qualifiziert ist

Es gibt mehrere Faktoren, die Arbeitgeber berücksichtigen sollten, wenn sie entscheiden, ob ein Fahrzeug unter die DGUV 70 fällt. Zu diesen Faktoren gehören:

  • Der Zweck des Fahrzeugs
  • Die Art der Arbeiten, die mit dem Fahrzeug durchgeführt werden
  • Die Umgebung, in der das Fahrzeug verwendet wird
  • Die potenziellen Risiken, die mit dem Fahrzeug verbunden sind

Arbeitgeber sollten diese Faktoren sorgfältig abwägen, um festzustellen, ob ein Fahrzeug für die Deckung nach DGUV 70 in Frage kommt. Wenn Zweifel darüber bestehen, ob ein Fahrzeug versichert ist, wird empfohlen, sich von einem qualifizierten Sicherheitsexperten oder Rechtsberater beraten zu lassen.

Abschluss

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, welche Fahrzeuge für den Versicherungsschutz nach DGUV 70 in Frage kommen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten. Durch sorgfältige Bewertung des Zwecks, der Art der Arbeit, der Umgebung und der mit einem Fahrzeug verbundenen Risiken können Arbeitgeber feststellen, ob es unter die DGUV 70 fällt, und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um seine sichere Verwendung am Arbeitsplatz sicherzustellen.

FAQs

FAQ 1: Sind Privatfahrzeuge von der DGUV 70 abgedeckt?

Nein, Privatfahrzeuge fallen in der Regel nicht unter die DGUV 70, es sei denn, sie werden für berufliche Zwecke genutzt. Um die Einhaltung der DGUV 70 sicherzustellen, sollten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Hinweise geben, wann und wie Privatfahrzeuge am Arbeitsplatz genutzt werden dürfen.

FAQ 2: Sind Elektrofahrzeuge nach der DGUV 70 versichert?

Ja, Elektrofahrzeuge fallen unter die DGUV 70, sofern sie die in der Verordnung genannten Kriterien erfüllen. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Elektrofahrzeuge ordnungsgemäß gewartet und auf sichere Weise genutzt werden, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.

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