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Die Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit in Unternehmen. In diesem Artikel werden die rechtlichen Anforderungen an die Prüfung solcher Betriebsmittel erläutert.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Anforderungen an die Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, darunter:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Gemäß diesen Vorschriften sind Unternehmen verpflichtet, ihre ortsfesten elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach dem Einsatzort und der Art des Betriebsmittels.
Prüfungsablauf
Die Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln umfasst verschiedene Schritte, darunter:
- Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen
- Überprüfung der Kennzeichnung und Dokumentation des Betriebsmittels
- Messung von Schutzleiterwiderständen und Isolationswiderständen
- Prüfung der Schutzeinrichtungen
- Erstellung eines Prüfprotokolls
Die Prüfung sollte von einer fachkundigen Person durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich der Elektrotechnik verfügt.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Unternehmen, die rechtlichen Anforderungen an die Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln nicht einhalten, riskieren hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen. Zudem kann es im Falle eines Unfalls zu schweren Verletzungen oder gar Todesopfern kommen.
Abschluss
Die Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit in Unternehmen. Durch die regelmäßige Überprüfung der Betriebsmittel können Unfälle vermieden und die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
FAQs
1. Wie oft müssen ortsfeste elektrische Betriebsmittel geprüft werden?
Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach dem Einsatzort und der Art des Betriebsmittels. In der Regel sollten die Betriebsmittel alle 1-5 Jahre überprüft werden.
2. Wer darf die Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln durchführen?
Die Prüfung sollte von einer fachkundigen Person durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich der Elektrotechnik verfügt. In vielen Fällen wird die Prüfung von externen Dienstleistern durchgeführt.
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