Häufige Missverständnisse zur UVV DGUV 70 erklärt

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Sicherheit ortsveränderlicher Geräte

Wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht, gibt es viele Vorschriften und Richtlinien, die Unternehmen einhalten müssen, um ihre Mitarbeiter zu schützen. Eine dieser Vorschriften ist die UVV DGUV 70, eine Richtlinie für den Betrieb von Hebezeugen in Deutschland. Es gibt jedoch einige weit verbreitete Missverständnisse über die UVV DGUV 70, die zu Verwirrung und Nichteinhaltung führen können. In diesem Artikel erklären wir einige der häufigsten Missverständnisse zur UVV DGUV 70 und klären sie jeweils auf.

Irrtum 1: UVV DGUV 70 ist optional

Eines der größten Missverständnisse über die UVV DGUV 70 ist, dass die Einhaltung für Unternehmen optional ist. Tatsächlich handelt es sich bei der UVV DGUV 70 um eine verbindliche Vorschrift, die alle Unternehmen in Deutschland einhalten müssen, wenn sie Hebezeuge betreiben. Bei Nichtbeachtung der UVV DGUV 70 kann es zu Bußgeldern, Strafen und sogar rechtlichen Schritten kommen.

Irrtum 2: UVV DGUV 70 gilt nur für Großunternehmen

Ein weiterer weit verbreiteter Irrglaube bezüglich der UVV DGUV 70 ist, dass diese nur für große Unternehmen mit einem nennenswerten Umfang an Hebezeugen gilt. Tatsächlich gilt die UVV DGUV 70 für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder der Menge an Hebezeugen. Unabhängig davon, ob ein Unternehmen über einen einzelnen Kran oder eine Flotte von Gabelstaplern verfügt, muss es die UVV DGUV 70 einhalten.

Irrtum 3: UVV DGUV 70 ist zu kompliziert in der Umsetzung

Manche Unternehmen verzichten möglicherweise auf die Einhaltung der UVV DGUV 70, weil sie der Meinung sind, dass die Umsetzung zu kompliziert ist. Die UVV DGUV 70 stellt zwar spezifische Richtlinien und Anforderungen, mit der entsprechenden Schulung und den entsprechenden Ressourcen können Unternehmen die Verordnung jedoch problemlos einhalten. Darüber hinaus stehen für Unternehmen Hilfsmittel wie Schulungen und Beratungsleistungen zur Verfügung, die Unternehmen beim Verständnis und der Umsetzung der UVV DGUV 70 unterstützen.

Irrtum 4: UVV DGUV 70 gilt nicht für temporäre Hebezeuge

Ein weiterer Irrglaube bezüglich der UVV DGUV 70 besteht darin, dass sie nur für permanente Hebezeuge und nicht für temporäre Hebezeuge gilt. Tatsächlich gilt die UVV DGUV 70 für alle Arten von Hebezeugen, egal ob dauerhaft oder temporär. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Hebezeuge der UVV DGUV 70 entsprechen, unabhängig von der Nutzungsdauer.

Irrtum 5: Die UVV DGUV 70 deckt nur Sicherheitsprüfungen ab

Manche Unternehmen glauben fälschlicherweise, dass die UVV DGUV 70 nur Sicherheitsprüfungen von Hebezeugen abdeckt. Während Sicherheitsprüfungen ein wichtiger Bestandteil der UVV DGUV 70 sind, enthält die Verordnung auch Richtlinien für den Betrieb, die Wartung und die Schulung von Mitarbeitern, die mit Hebezeugen arbeiten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle Aspekte der UVV DGUV 70 einhalten, nicht nur Sicherheitsprüfungen.

Irrtum 6: UVV DGUV 70 gilt nicht für ausgelagerte Hebearbeiten

Unternehmen, die ihre Hebearbeiten an Dritte auslagern, glauben möglicherweise, dass sie nicht für die Einhaltung der UVV DGUV 70 verantwortlich sind. Unternehmen sind jedoch weiterhin dafür verantwortlich, dass ihre Auftragnehmer die UVV DGUV 70 einhalten und alle Hebearbeiten durchgeführt werden sicher und vorschriftsmäßig erfolgen. Unternehmen müssen die Einhaltung der UVV DGUV 70 in ihre Verträge mit Drittunternehmern einbeziehen.

Abschluss

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich bei der UVV DGUV 70 um eine verbindliche Vorschrift handelt, die alle Unternehmen in Deutschland einhalten müssen, wenn sie Hebezeuge betreiben. Es gibt mehrere weit verbreitete Missverständnisse über die UVV DGUV 70, die zu Verwirrung und Nichteinhaltung führen können, aber mit dem richtigen Verständnis und den richtigen Ressourcen können Unternehmen die Verordnung problemlos einhalten. Für Unternehmen ist es wichtig, sich über die UVV DGUV 70 zu informieren und sicherzustellen, dass sie diese einhalten, um ihre Mitarbeiter zu schützen und Strafen zu vermeiden.

FAQs

FAQ 1: Wie oft sollten Hebezeuge nach der UVV DGUV 70 geprüft werden?

Laut UVV DGUV 70 müssen Hebezeuge mindestens einmal jährlich durch einen zertifizierten Sachverständigen geprüft werden. Abhängig von der Art der Ausrüstung und ihrer Verwendung können jedoch häufigere Inspektionen erforderlich sein. Unternehmen sollten sich für ihre jeweiligen Hebezeuge an den spezifischen Richtlinien der UVV DGUV 70 orientieren.

FAQ 2: Gibt es Ausnahmen von der UVV DGUV 70?

Während in Deutschland für die meisten Hebezeuge die UVV DGUV 70 gilt, gibt es für bestimmte Gerätearten oder Branchen einige Ausnahmen. Unternehmen sollten die offiziellen Richtlinien der UVV DGUV 70 konsultieren, um festzustellen, ob sie für Ausnahmen in Frage kommen. Für Unternehmen ist es wichtig, die Vorschriften gründlich zu recherchieren und zu verstehen, um die Einhaltung sicherzustellen.

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